Grafische Aufbereitung des Impfschemas zur Corona-Schutzimpfung

Finden Sie in diesem File die grafische Darstellung vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konstumentenschutz (BMSGPK) über das Impfschema zur Corona-Schutzimpfung.


Angepasste Corona Impfstoffe sind voraussichtlich ab Mitte September verfügbar

Von Bund und Land gibt es noch keine Zusagen, wann die angepassten Impfstoffe Comirnaty und Spikevax verfügbar sein werden. Dies wird erst erfolgen, wenn die ersten Lieferungen in Österreich eingelangt sind, da Schwierigkeiten in der Lieferlogistik nicht ausgeschlossen werden können. Daher wird unter Vorbehalt eine Verfügbarkeit ab Mitte September in Aussicht gestellt. Wenn eine verlässliche Information vorliegt, werden wir Sie umgehend informieren.


Ergänzung zur Anwendungsempfehlung COVID-19-Impfungen: Herbst 2022

Ergänzend zu den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) bezüglich der COVID-19-Impfungen, dürfen wir Ihnen diese Empfehlungen "COVID-19-Impfungen: Herbst 2022" des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Kenntnis bringen.


Hilfe für Ukrainisches Krankenhaus

Gerade wir im Gesundheitswesen befinden uns seit fast drei Jahren in einer sehr außergewöhnlichen und fordernden Situation. Das gilt seit Monaten leider auch für unsere Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine, die sich mit sehr vielen Herausforderungen auseinandersetzen müssen. Aus diesem Grund ist die Volkshilfe Oberösterreich, ein treuer Partner der Ärztekammer für Oberösterreich, nun mit einer großen Bitte auf uns zugekommen: Im Krankenhaus in Usta Chorna (Königsfeld) werden im örtlichen kleinen Krankenhaus dringend zwei Dieselaggregate benötigt. Vielleicht steht in Ihrer Ordination ein altes Aggregat, das nicht mehr benötigt wird und auf diesem Weg eine neue sinnvolle Verwendung finden könnte. Der nächste Transport in die Ukraine erfolgt am 19. September. Zudem hat die Volkshilfe Oberösterreich ein Spendenkonto eingerichtet. Die Spende ist steuerlich absetzbar. Verwendungszweck „Nothilfe Ukraine“ (IBAN AT70 5400 0000 0023 2009). Ansprechpartnerin für etwaige Spendenbestätigungen: Frau Petra Groß 0732 / 34 05 – 100. DANKE.


Studie: Ergebnisse einer simulationsbasierten Prognose der Ärzteversorgung in Österreich

Claire Rippinger und Niki Popper zeigen in ihrer aktuellen Analyse, dass für einzelne Fachrichtungen mit einem Personalrückgang um bis zu 40 % im Kassenbereich zu rechnen sei.

Im Auftrag des Linzer Instituts für Gesundheitssystem-Forschung (LIG) werden in der aktuellen Studie verschiedene Varianten des tatsächlichen Ärztebedarfs prognostiziert.  Erstmalig sind dabei Informationen zur Teilzeitarbeit und Karenzen berücksichtigt. Auf diese Weise liefert das Modell präzisere Abschätzungen zur zukünftigen Versorgungsrelevanz, die über die bisherigen Aussagen der reinen Kopfzahlen hinausgehen.

Lesen Sie mehr in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Gesundheitspolitik (ZGP) unter diesem Link.

Gerne können Sie ein kostenloses Print-Exemplar bestellen (so lange der Vorrat reicht): lig@aekooe.at


COVID-19-Impfung: Aktualisierte Fassung der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums

Die Anwendungsempfehlungen zur COVID-19-Impfung wurden vom Nationalen Impfgremium (NIG) aktualisiert. Sie finden die aktualisierte Fassung mit Stand 30. Juni 2022 hier im Dokument beziehungsweise unter folgendem Link.

Änderungen zur Vorgängerversion sind in roter Schrift gehalten.


Maßnahmenpaket Long Covid (Verdachts-)Fälle BVAEB und SVS

Die ÖGK hat alle Vertragspartner heute mittels Rundschreiben informiert, dass bestimmte Positionen, die laut Honorarordnung nur bei einem Prozentsatz verrechenbar sind, für genau definierte Fachgebiete im Zusammenhang mit der Behandlung von Long Covid (Verdachts)Fällen unlimitiert honoriert werden. Auch die SVS und BVAEB haben diesem Maßnahmenpaket zugestimmt. Die detaillierten Voraussetzungen für die BVAEB und SVS sind in folgenden Dokumenten ersichtlich:

Long-Covid-Maßnahmenpaket BVAEB und SVS

Anlage BVAEB und

Anlage SVS.


Impfunterstützung - 4. Stich

Sehr geehrte Ärztinnen und Ärzte,

der Covid-Krisenstab des Landes hat uns um Hilfe bezüglich der Corona-Auffrischungsimpfung – vulgo „Vierter Stich“ – gebeten. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach: Es geht darum, dass die Covid-Infektionszahlen deutlich ansteigen, während die Impfbereitschaft in der Bevölkerung sehr niedrig ist. Wichtig ist aber der Schutz der Risikogruppen (laut NIG-Empfehlung), die auf eine Auffrischung aufmerksam und neugierig gemacht werden sollten. In Oberösterreich leben mehr als 214.000 Menschen die über 65 Jahre sind. Nur 7.900 davon haben den vierten Stich. Deutlich schlechter als früher sieht auch die Situation in den Alten- und Pflegeeinrichtungen aus – nur 350 Bewohnerinnen und Bewohner (von 11.000) wurden bislang mit der Auffrischungsimpfung (4. Dosis) geschützt. 

Ihre Position ist dabei von immenser Bedeutung. Denn Sie befinden sich als Ärztinnen und Ärzte an der Schnittstelle zu den Patientinnen und Patienten. Ihr Know-how wird wertgeschätzt und Ihr Rat wird zumeist befolgt. Daher bitten wir Sie, die Auffrischungsimpfung bei den Risikogruppen aufs Tapet zu bringen, damit die Impfquote gerade in diesem höchst sensiblen Bereich signifikant erhöht wird. Dazu gibt es auch zwei Plakate des Landes, die Sie hier abrufen können: „5 Gründe JETZT zu impfen!“ sowie „Ü65 JETZT auffrischen“. 

Danke vielmals für Ihre wertvolle Unterstützung!


OÖ Nachrichten Christkind 2021

OÖN Christkindl 2021. Im Namen der Ärztinnen und Ärzte Oberösterreichs übergab Otto Pjeta, Obmann des Wirtschaftlichen Verbandes, eine 2500-Euro-Spende für das Christkindl. Die Leiterin des OÖN-Gesundheitsressorts, Barbara Rohrhofer, bedankte sich herzlich für die zuverlässige Unterstützung.

Bild: cityfoto/pelzl

RED.2021.09.02


COVID-19 Schutzimpfung - "dritter Impfstich"

Ergeht an alle niedergelassenen und gemischt tätigen Ärztinnen und Ärzte


Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) sollen die COVID-19-Auffrischungsimpfungen noch im September starten. Die Voraussetzungen dafür sollen demnächst endgültig fixiert werden:

- die Aufklärungsbögen sind seit kurzem aktualisiert (hier geht es vor allem um den Hinweis, dass es sich bei der Auffrischungsimpfung derzeit um einen vom NIG empfohlenen, aber noch off-label-use handelt), 
- die Eintragungsmöglichkeit im e-Impfpass ist noch nicht bei allen Arzt-Software-Anbietern technisch umgesetzt, soll aber bis 17.9.2021 komplett umgesetzt sein,
- das Impfhonorar für die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen soll aufgrund der gerade zwischen ÖÄK und BMG abgeschlossenen Verhandlungen in den Impfstraßen und APHs weiterhin € 150.-/Stunde betragen, in den Ordinationen € 20.-/Impfung; die dafür
  erforderliche gesetzliche Regelung soll in den nächsten Wochen umgesetzt werden.

Daher gehen wir von einem baldigen Start aus. 

Alten- und Pflegeheime:
Das NIG empfiehlt für bestimmte Personengruppen, darunter auch Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen, bereits eine Auffrischungsimpfung 6 - 9 Monate nach der vollständigen Immunisierung. In OÖ sollen die Impfungen am 7.9.2021 starten. Die Alten- und Pflegeheime werden den benötigten Impfstoff direkt bestellen und für die Durchführung der Impfungen auf die Ärztinnen und Ärzte zukommen, welche auch die Erst- und Zweitimpfungen durchgeführt haben.

Risikopatienten; Über 65 Jährige; Personen die 2 Dosen Vaxzevria (AstraZeneca) erhalten haben:
Diese Gruppen sollen nach der Empfehlung des NIG ebenfalls 6-9 Monate nach der vollständigen Immunisierung die Auffrischungsimpfung erhalten. Für diese Gruppen stehen alle Impfmöglichkeiten offen: Impfstraßen (in etwas geringerem Ausmaß als im Frühjahr), Ordinationen, Pop-Up-Aktionen ohne Anmeldung. Das Land hat heute darüber die Medien informiert. Daher ist damit zu rechnen, dass Patienten wegen einer Terminvereinbarung für die Impfung demnächst auf die niedergelassenen Ärzte zukommen werden.

Ärztinnen und Ärzte sowie Ordinationspersonal
Für das Personal im Gesundheitsbereich empfiehlt das NIG eine Auffrischung 9-12 Monate nach der vollständigen Immunisierung – ausser jemand ist Risikoperson, über 65 oder mit Vaxzevria (AstraZeneca) geimpft (sh. oben). Aufgrund des nun ausreichend verfügbaren Impfstoffs wird es kaum Bedarf für eine gesondert organisierte Impfaktion für die Gesundheitsberufe geben. Es stehen die Impfstraßen mit der auch bisher genutzten Buchungsplattform zur Verfügung (www.ooe-impft.at), es gibt die Impfmöglichkeiten in vielen Ordinationen und es gibt noch die Pop-Up-Impfaktionen ohne Anmeldung. Darüber hinaus werden von den Krankenhäusern für deren Personal Impfaktionen angeboten werden. Auch die Zahnärzte werden von der Zahnärztekammer über diese Vorgangsweise informiert. 
Wir ersuchen alle Ordinationen, Impfanfragen von ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Ordinationen sowie von Zahnärztinnen und Zahnärzten wohlwollend aufzunehmen und nach Möglichkeit eine Impfung anzubieten

Andere Personengruppen 
Für unter 65-Jährige, die mit einem mRNA- Impfstoff geimpft wurden und nicht zu besonderen Risikogruppen zählen, wird eine Auffrischungsimpfung erst 9-12 Monate nach der Zweitimpfung empfohlen, weshalb bei diesen noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.

Wir sind stolz, dass bisher so viele Impfungen in den Ordinationen durchgeführt wurden und wir setzen gemeinsam mit dem Land auch für die Auffrischungsimpfungen auf die Organisationskraft der Ordinationen. Alle bereits registrierten Impfordinationen wurden direkt über die Bestellmöglichkeit im Impf-e-Shop der BBG informiert, und laufend registrieren sich noch weitere als Impfordination.

 

Kollegiale Grüße
Dr. Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich
MR Dr. Claudia Westreicher, Vizepräsidentin der Ärztekammer für Oberösterreich
OMR Dr. Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte
OMR Dr. Wolfgang Ziegler, Kurienobmann-Stellvertreter der niedergelassenen Ärzte

 

Weitere Informationen:

Empfehlungen des NIG
Aktuelle Aufklärungsbögen
Update: COVID-19 Schutzimpfung („dritter Impfstich“)


Die neue "OÖ Ärzte" ist da!

Die neue OÖ Ärzte ist da, das Magazin der Oberösterreichischen Ärztekammer. Diesmal lesen Sie alles über die geförderte „Kinder-Lehrpraxis“ – Oberösterreich nimmt hier einmal mehr eine Vorreiterrolle ein! Und Sie erfahren Neues für Gerichtsgutachter, erhalten zudem Infos zu den Beiträgen zur Wohlfahrtskasse und lesen über Parteistellung im Apothekenrecht. 
Hier geht´s zur neuen Ausgabe: https://bit.ly/2Q41jS8

Kundmachung der 3. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung

 

Begleitpersonen von Patientinnen und Patienten in Ordinationen und Krankenanstalten

Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung wurde neuerlich novelliert. Mit dieser jüngsten Novelle hat sich das Gesundheitsministerium wieder einmal eine besonders praxisfremde Regelung geleistet:

 

In der Novelle ist vorgesehen, dass neben Besuchern auch Begleitpersonen von Patienten in Spitäler und Ordinationen nur eingelassen werden dürfen, wenn sie einen negativen, nicht mehr als 48 Stunden alten Antigen-Test oder einen negativen, nicht mehr als 72 Stunden zurückliegenden, molekularbiologischen Test vorweisen. Bei Kindern, aber auch bei volljährigen Patienten, die zum Arzt- oder Spitalsbesuch unbedingt eine Begleitperson benötigen, ist diese neue Regelung undurchführbar. Sie kommt aber unserer Auffassung nach auch aus rechtlichen Gründen dann nicht zur Anwendung, wenn es sich um unbedingt notwendige Begleitpersonen handelt!

 

Die COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung enthält nämlich eine Ausnahmeregelung: Demnach gelten Betretungsverbote nicht, wenn dies entweder zum Gesundheitsschutz oder zur Kinderbeaufsichtigung notwendig ist. Personen, auf deren Begleitung der Patient unbedingt angewiesen ist, können daher unseres Erachtens nach auch ohne vorhergehende Testung eingelassen werden.

Eine entsprechende legistische Klarstellung wurde von der Österreichischen Ärztekammer auch schon beim Gesundheitsministerium urgiert.

 

Darüber hinaus bleiben insbesondere die Test- und Maskenpflicht für Ärztinnen und Ärzte sowie Ordinationspersonal weiterhin aufrecht. Weiterhin gilt, dass eine allfällig bereits erfolgte COVID-19-Impfung die Testpflicht nicht ersetzt.

 

Eine Befreiung von der Testpflicht gilt nur in folgenden Fällen:

  • Vorliegen einer ärztlichen Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion
  • Vorliegen einer amtssignierten Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion aus dem Gesundheitsportal oder von der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat des Wohnsitzes)
  • Vorliegen eines Nachweises über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von 3 Monaten
  • Vorliegen eines Absonderungsbescheides wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich an COVID-19 erkrankte Person ausgestellt wurde.

RED.2021.03.11

e-Impfpass

Aktueller Stand Auszahlung Förderung Softwaretool e-Impfpass

Es ist bisher nur bekannt, dass die Auszahlung über die ÖGK erfolgen soll.

Bezüglich des Procedere, wie und wo der Antrag zu stellen ist, gibt es leider noch keine Details.

Wir sind hier auch laufend im Gespräch mit der ÖGK, aber derzeit warten noch alle auf die Vorgaben des Ministeriums.

 

Korrektur von Fehl- und Mehrfacheinträgen im zentralen Impfregister

Im Rahmen der zentralen Auswertungen, die täglich von der ELGA GmbH durchgeführt werden, sind auch Prüfungen auf Mehrfacheintragungen und auf Plausibilität, wie etwa die Applizierung eines Impfstoffes vor seiner Verfügbarkeit, umfasst. (Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung durch die ELGA GmbH ist in § 27 Abs. 17 GTelG 2012 geregelt.) Diese fehlerhaften Einträge sind von den Verantwortlichen für die Dokumentation zu korrigieren. In den nächsten Tagen werden von der Impfkoordination des Landes Oberösterreich E-Mails an die impfenden Ärztinnen und Ärzte inkl. der ausgewerteten Listen versandt, mit dem Ersuchen, die Fehl- und Mehrfacheinträge zu korrigieren.

 

Eintragungen in den e-Impfpass

Das Land OÖ möchte sich bei allen Impfärztinnen und Impfärzten sehr herzlich für die große Unterstützung bei der Durchführung der COVID-19-Impfungen in Oberösterreich bedanken.

In diesem Zusammenhang bittet das Land OÖ allerdings nochmals darum, dass durchgeführte COVID-19-Impfungen unverzüglich in den e-Impfpass eingetragen werden. 


RED.20210311

Aktuell ausgeschriebene Vertragsarztstellen

Alle Vertragsarztstellen, die von der ÖGK im Einvernehmen mit der Ärztekammer für Oberösterreich sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern derzeit ausgeschrieben sind, finden Sie unter folgendem Link im Button. Aktuelle Ausschreibungen und Vertragsarztstellen auf einen Blick: